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Neue Eigenheimförderung für Familien mit mittleren Einkommen startet

 

 

Mit der neuen BEG EM gilt für die Antragstellung:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie bspw. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.

Anträge für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen können seit 1. Januar 2024 beim BAFA gestellt werden. Außerdem fördert das BAFA weiterhin Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Auch hier ist die Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 möglich.

Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 %:

Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 %; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Auch neu ist, dass die finanziellen Anreize für den Austausch der Heizung und für allgemeine Energieeffizienzmaßnahmen nun addiert werden. Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen.

 

 

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2024?

Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:

  • Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Oberbegriff.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die Zuschüsse der Heizungsförderung zuständig und vergibt weiterhin zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.
  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie weiterhin Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:

  • Heizungstausch
  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftungen etc.)
  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch etc.)
  • Bau, Umbau oder Kauf von Wohneigentum
  • energiesparendes Bauen und Sanieren
  • Altersgerechter Umbau und Genossenschaftsanteile

Eine Fachkundige Beratung beim Energieberater schafft Klarheit, gerne empfehle ich Ihnen einen  Fachmann.
 



für Senioren

Informationen für Senioren

Ihr Eigenheim ist Ihnen lieb und wert?

Sie kennen die Nachbarn, Geschäfte und Ihr Hausarzt ist in der Nähe.

Hier möchte Sie sorglos Ihren Lebensabend verbringen und sich auch noch ein paar Wünsche erfüllen.

Allerdings: Investitionen stehen an und die Rente dürfte auch etwas höher sein!!

Nun stellen sie sich bitte vor:  

Sie bekommen 20.000 Euro für eine tolle Reise,  

Sie bekommen monatlich eine Zusatz Rente von 1.000 €  

alle Reparaturen am Haus bezahlt ein anderer  

Sie können in ihrem Haus für alle Zeit wohnen  

wenn Sie in eine Seniorenresidenz umziehen  

erhalten Sie weitere 1.000,- Euro monatlich zur Altersrente  

zusätzlich, somit 2.000,- Euro monatlich.  

Ich fasse zusammen: wie gefällt Ihnen dies?  

20.000 Euro sofort  

1.000 Euro monatlich lebenslang, keine Reparatur-Kosten am Haus, lebenslang im eigenen Haus wohnen bleiben, wenn das Treppensteigen nicht mehr gewollt ist, Umzug in die Seniorenresidenz oder zu den Kindern, dann erhalten Sie zusätzlich 1.000,- Euro, also 2.000,- Euro monatlich und lebenslang.  

Das hört sich märchenhaft an?

Mit einer Immobilienrente haben auch Sie die Chance sich einen „märchenhaften“ Lebensabend zu ermöglichen.

Ich informiere Sie gerne über Ihre persönlichen Möglichkeiten und freue mich auf Ihren Anruf

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